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   LSG Hamburg, 14.02.2017 - L 3 R 103/14   

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https://dejure.org/2017,57524
LSG Hamburg, 14.02.2017 - L 3 R 103/14 (https://dejure.org/2017,57524)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 14.02.2017 - L 3 R 103/14 (https://dejure.org/2017,57524)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 14. Februar 2017 - L 3 R 103/14 (https://dejure.org/2017,57524)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 493/04

    Statusklage - Lehrkraft an einer Ergänzungsschule

    Auszug aus LSG Hamburg, 14.02.2017 - L 3 R 103/14
    Sie stimmt überein mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil v. 09.03.2005 - 5 AZR 493/04), wonach Arbeitnehmer ist, wer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist und wonach sich die Eingliederung in die fremde Arbeitsorganisation insbesondere darin zeigt, dass der Beschäftigte einem Weisungsrecht seines Vertragspartners unterliegt, welches Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit betrifft und wonach für die Abgrenzung in erster Linie die tatsächlichen Umstände, unter denen die Dienstleistung zu erbringen ist, von Bedeutung sind und wonach schließlich eine Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalles zu erfolgen hat.
  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter -

    Auszug aus LSG Hamburg, 14.02.2017 - L 3 R 103/14
    Das BSG habe mit Urteilen vom 25. Januar 2006 (B 12 KR 30/04 R - Juris) und vom 17. Mai 2001 (B 12 KR 34/00 R - Juris) klargestellt, dass ein mitarbeitender GmbH-Gesellschafter, der nicht zum Geschäftsführer bestellt sei, allein aufgrund seiner gesetzlichen Gesellschaftsrechte nicht die Rechtsmacht besitze, seine Weisungsgebundenheit als Angestellter der Gesellschaft aufzuheben oder abzuschwächen.
  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Hamburg, 14.02.2017 - L 3 R 103/14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (siehe etwa Urteil v. 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R) setzt danach eine Beschäftigung voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist.
  • BSG, 17.05.2001 - B 12 KR 34/00 R

    Versicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH - mitarbeitender Gesellschafter -

    Auszug aus LSG Hamburg, 14.02.2017 - L 3 R 103/14
    Das BSG habe mit Urteilen vom 25. Januar 2006 (B 12 KR 30/04 R - Juris) und vom 17. Mai 2001 (B 12 KR 34/00 R - Juris) klargestellt, dass ein mitarbeitender GmbH-Gesellschafter, der nicht zum Geschäftsführer bestellt sei, allein aufgrund seiner gesetzlichen Gesellschaftsrechte nicht die Rechtsmacht besitze, seine Weisungsgebundenheit als Angestellter der Gesellschaft aufzuheben oder abzuschwächen.
  • LSG Baden-Württemberg, 08.08.2019 - L 7 R 715/17

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - mitarbeitende Gesellschafterin in

    Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag ist die Dienstaufsicht und das Weisungsrecht über die Angestellten der GmbH Sache der laufenden Geschäftsführung, nicht dagegen der Gesellschafterversammlung (BSG, Urteil vom 19. August 2015 - B 12 KR 9/14 R - juris Rdnr. 28, Urteil vom 23. Juni 1994 - 12 RK 72/92 - juris Rdnr. 15; Urteil vom 25. Januar 2006 - B 12 KR 30/04 R - juris Rdnr. 23; LSG Hamburg, Urteil vom 14. Februar 2017 - L 3 R 103/14 - juris Rdnr. 28; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Januar 2016 - L 9 KR 84/13 - juris Rdnr. 34).

    Schließlich war die Beigeladene Ziff. 1 auch nicht mit einer dem Geschäftsführer vergleichbaren Rechtsmacht ausgestattet, da sie weder von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit noch mit Prokura ausgestattet war (vgl. LSG Hamburg, Urteil vom 14. Februar 2017 - L 3 R 103/14 - juris Rdnr. 30).

  • LSG Schleswig-Holstein, 26.08.2020 - L 5 KR 66/17

    Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Gesellschafter einer GmbH mit zwei

    Nach Auffassung des Senats genügt diese Rechtsmacht jedoch nicht, um vor dem Hintergrund, dass der Kläger nicht die Stellung eines Geschäftsführers der Beigeladenen zu 1) innehat (und noch nicht einmal über Prokura im Sinne des § 49 Handelsgesetzbuch verfügt; vgl. dazu LSG Hamburg, Urteil vom 14. Februar 2017, L 3 R 103/14, zitiert nach juris) und zudem auch nicht die Mehrheit der Gesellschaftsanteile hält, von einer selbständigen Führung bzw. einem selbständigen Betreiben des Geschäfts der Beigeladenen zu 1) durch den Kläger ausgehen zu können.
  • LSG Schleswig-Holstein, 20.07.2020 - L 8 U 65/17

    Gesetzliche Unfallversicherung - Bescheid über das Nichtbestehen einer

    Schließlich war der Kläger auch nicht mit einer dem Geschäftsführer vergleichbaren Rechtsmacht ausgestattet, da er weder von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit noch mit Prokura ausgestattet war (vgl. hierzu LSG Hamburg, Urteil vom 14. Februar 2017 - L 3 R 103/14, juris Rn. 30).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2019 - L 9 BA 80/18
    Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag ist die Dienstaufsicht und das Weisungsrecht über die Angestellten der GmbH Sache der laufenden Geschäftsführung, nicht dagegen der Gesellschafterversammlung (BSG, Urteil vom 19. August 2015 - B 12 KR 9/14 R - juris Rn. 28, Urteil vom 23. Juni 1994 - 12 RK 72/92 - juris Rn. 15; Urteil vom 25. Januar 2006 - B 12 KR 30/04 R - juris Rn. 23; LSG Hamburg, Urteil vom 14. Februar 2017 - L 3 R 103/14 - juris Rn. 28; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Januar 2016 - L 9 KR 84/13 - juris Rn. 34).
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